Jurierung stäfART 24

Dieses Jahr haben sich sage und schreibe 44 Kunstschaffende zur Jurierung angemeldet (2022 waren es 36).

An der stäfART 22 haben 26 Kunstschaffende ausgestellt. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass diese Anzahl an ausstellenden Künstlerinnen und Künstlern optimal ist, da die Besuchenden nicht mehr Ausstellungsorte besuchen können. Wir werden auch bei der diesjährigen Jubiläums-Ausführung der stäfART in etwa diese Anzahl anpeilen.

Bei einer Jurierung gibt es immer Glückliche, aber auch Enttäuschte. Natürlich wünschen wir dir für die Jurierung nur das Allerbeste, dazu Glück und Erfolg. Solltest du dennoch einen ungünstigen Bescheid erhalten, dann nimm diesen bitte «sportlich» entgegen und lassen dich nicht entmutigen. Bleib dir und deinem künstlerischen Schaffen gegenüber treu und hab weiterhin Spass und Freude an deinem kreativen Arbeiten.

Informationen zur Jurierung vom 3. Februar 2024

Jede/r Kunstschaffende reicht 3 Werke sowie 1 Dokumentation ein. Die Dokumentation soll einen kurzen Einblick in den Lebens- und Schaffenslauf der Künstlerin/des Künstlers vermitteln und den Juroren ein Bild der hinter den Werken stehenden Person geben.

    • Datum: Samstag, 3. Februar 2024
    • Ort: Singsaal des Schulhaus Moritzberg in Ürikon
    • Zeiten: 9.00 bis 10.30 Uhr – Anlieferung der Werke und Dokumentation, 16.00 bis 17.00 – Abholen der Werke und Dokumentationen

Die Zeiten müssen zwingend eingehalen werden, es können keine Ausnahmen gemacht werden. Nicht oder zu verspätet eingereichte Werke werden nicht juriert.

    • Bitte ausgefülltes Werkblatt an Jurierung mitbringen.
    • Werke und Dokumentation sollen ohne Namen – also anonym sein. Signatur und Namen müssen von den Kunstschaffenden mit zum Beispiel Malerklebeband abgedeckt werden.
    • Am Tag der Jurierung werden über die Resultate keine Auskunft erteilt.

Bekanntgabe des Resultates der Jurierung: Per E-Mail am Sonntag, 4. Februar 2024

Bitte unbedingt beachten

    • Die Mitlieder der Jury sind anerkannte Kunstexpertinnen und -experten und haben keinen Bezug zur stäfART.
    • An der Jurierung anwesende Vorstandsmitglieder des Vereins stäfART haben kein Stimmrecht.
    • Der Entscheid der Jury kann nicht angefochten werden. Es werden weder positive noch negative Juryentscheide begründet, über das Resultat der Jurierung wird keine Korrespondenz geführt.
    • Sowohl die Jury wie die anwesenden Hilfspersonen sind an die Schweigepflicht gebunden. Mit der Teilnahme an der Jurierung sind die Teilnehmenden mit diesen Richtlinien einverstanden.

Nächster Termin: Info-Abend mit Platzverlosung/-verteilung am Mittwoch, 7. Februar um 19 Uhr im Ortsmuseum zur Farb in Stäfa. Der Termin ist bewusst so früh angesetzt, damit die Kunstschaffenden genügend Zeit für den kreativen Prozess zum Erstellen ihres Werkes für das Jubiläumsbuch haben.

♦ Die Juroren der stäfART 24 >>>