Kunst im Trottenraum

Zusammenarbeit des Museums zur Farb mit dem Verein stäfART

Projektidee Kunst im Trottenraum

Der Trottenraum im Museum zur Farb ist im 1735 errichteten Anbau des Hauses zur Farb untergebracht. Er beherbergt eine riesige alte Weintrotte, die allerdings nie in diesem Haus in Betrieb war und aus dem Kloster Remetschwil (AG) stammt. Mit seiner Höhe, den hölzernen Wänden, einer Treppe, die zum Eingang des Museums führt, und vielen Winkeln und Verstecken besitzt der Raum eine einzigartige Atmosphäre.
Dieser Raum will die Museumskommission für Ausstellungen von Kunstschaffenden des Vereins stäfART öffnen. Dabei sind sowohl klassische Präsentation von Bildern und Objekten aber auch die künstlerische Ausgestaltung des ganzen Raumes möglich. Der Raum soll Gelegenheit für Experimente bieten und die Ausstellungen müssen nicht auf eine bestimmte Kunstgattung, Stilrichtung oder künstlerische Haltung beschränkt bleiben. Auch die Grenze des Begriffs „Kunst“ darf dabei weitgefasst werden und kann auch einmal Kunsthandwerk oder Performancekunst miteinschliessen.
Zu den Ausstellungen sind auch weitere Veranstaltungen im Trottenraum möglich, müssen aber mit dem Kurator des Museums abgesprochen werden, damit keine Terminkollisionen entstehen.

Auswahl der Kunstschaffenden

Die Projektidee Kunst im Trottenraum sieht vor, dass der Vorstand des Vereins stäfART der Museumskommission des Museums zur Farb Künstler- und Künstlerinnen vorschlägt, die ihre Konzepte zur Ausgestaltung des Raums bzw. zur Ausstellung ihres Schaffens eingereicht haben.
Die Entscheidung für ein bestimmtes Projekt liegt bei der Museumskommission und dem Kuratorium des Museums zur Farb. Mit dem ausgewählten Kunstschaffenden bzw. der ausgewählten Gruppe von Kunstschaffenden wird jeweils ein Vertrag abgeschlossen, der im Wesentlichen die in diesem Entwurf enthaltenen Punkte enthält.

Dauer der Ausstellungen

Es sind jährlich wechselnde Ausstellungen vorgesehen, deren Dauer variieren kann. Der Trottenraum muss also nicht die ganze Öffnungszeit des Museums über bespielt sein. Die Vernissage für die Kunstausstellungen im Trottenraum finden aber nicht zeitgleich mit der Vernissage für unsere jährliche Sonderausstellung im Mai statt, sondern werden mit einer eigenen Eröffnungsfeier gewürdigt.
Ausstellung und Vernissage werden gemeinsam vom Museum zur Farb und des Vereins stäfART veranstaltet und entsprechend beworben.

Versicherung und Haftung

Das Museum zur Farb behandelt die im Trottenraum ausgestellten Werke mit derselben Sorgfalt, die es seinen eigenen Objekten zukommen lässt.
Allerdings bietet der Trottenraum keinen für besonders wertvolle Objekte üblichen Einbruchschutz und auch seine klimatischen Bedingungen entsprechen dem eines alten Hauses und nicht eines Kunstmuseums. Das Museum kann deshalb die sorgfältige Handhabung der ausgestellten Objekte während der Ausstellungszeit garantieren, aber keine Haftung für Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Klima (im Winter kann der Trottenraum nicht geheizt werden und ist sehr kalt) übernehmen.

Feuerpolizeiliche Bestimmungen

Die Ausstellungen und Veranstaltungen im Trottenraum müssen den feuerpolizeilichen Bedingungen genügen und die entsprechenden Vorgaben einhalten.

Räumliche Bedingungen

Für die Ausstellungen sind reversible Veränderungen der Inneneinrichtung des Trottenraumes möglich. Es müssen aber die Einschränkungen beachtet werden, die daraus entstehen, dass der Raum unter Denkmalschutz steht.
Zu vermeiden ist auch Lärmbelastung wegen der Nachbaren und die Zufahrtswege müssen frei bleiben.

Entschädigung

Das Museum zur Farb bewirbt die Ausstellungen auf all den Kanälen, die es für seine Veranstaltungen nutzt. Nach Möglichkeiten unterstützt das Museum zur Farb die Kunstschaffenden bei der Konzeption sowie dem Auf- und Abbau der Ausstellungen mit Arbeitskraft.
Der Erlös von allenfalls im Zuge der Ausstellung verkauften Werken kommt vollständig den Kunstschaffenden zu. Eine monitäre Entschädigung der ausstellenden Kunstschaffenden und ein Budget für Materialkosten etc. sind aber nicht möglich.

 Weiteres Vorgehen

Der Vorstand hat sich in Absprache mit der Museumskommission auf dieses Vorgehen geeinigt:

    • Mitglieder des Vereins stäfART können sich mit kreativen Konzepten und Ideen für die Bespielung des Trottenraums bewerben
    • Eingabetermin: 31.12.2020
    • Projektideen per E-Mail oder Post einsenden an: Verein: stäfART, Kronenstrasse 9, 8712 Stäfa
    • A/Januar 2021: Übergabe der Bewerbungsdossiers an die Museumskommission. Entscheid für ein bestimmtes Projekt oder Konzept liegt alleine bei die Museumskommission und dem Kuratorium des Museums zur Farb.
    • ca. Mai 2021: Eröffnung der ersten Ausstellung
       

Stäfa, 22.10.2020

Lukas Germann, Kurator Museum zur Farb
und
Christoph Portmann, Präsident Verein stäfART